Video Christoph Schönbach
Gründung einer christlich-arabischen Gemeinde in Wuppertal.
Eine Gesprächsrunde mit Jiryis Arraf, Maher Aboud und Dr. Werner Kleine. Moderiert von Daniela Ullrich, in der Krypta von St. Ludger in Wuppertal-Vohwinkel.
Video Christoph Schönbach
Über die Weimarer Republik und die politische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland.
Ein Interview mit Michael Okroy. April 2016
Video Jörg Degenkolb-Değerli, Daniela Ullrich und Christoph Schönbach
logisch! macht sich auf die Suche nach dem politischen Hinterzimmer in Wuppertal.
Video Christoph Schönbach und Daniela Ullrich
logisch! zeigt drei kleine Lösungen von Wuppertalerinnen und Wuppertalern, die das Leben in der Stadt verschönern und bereichern.
Video Christoph Schönbach
Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich immer an der Höhe der Einkommensteuer. Gegenwärtig sind das 9% der Einkommensteuer. Kirchensteuern werden aber auch auf andere Einkünfte, die besteuert werden erhoben – so auch auf Kapitalerträge, also zu versteuernde Zinsgewinne u.ä. Bisher mussten diese Gewinne, sofern sie den Sparerpauschbetrag überstiegen, in der Steuererkärung angegeben werden. Sie wurden dann vom Finanzamt mit 25% besteuert. Auf diesen Betrag wurden dann, sofern der Sparer Mitglied der Kirche war, 9% Kirchensteuer erhoben. Dieser Sachverhalt hat sich grundsätzlich nicht geändert. Geändert hat sich das Verfahren. Die Kirchensteuern werden nun nicht mehr im Rahmen der Einkommensteuererklärung abgeführt, sondern unter Umständen unmittelbar von der Bank. Hierzu führen die Banken jährlich eine Abfrage durch. Für diejenigen, die der Abführung der Kirchensteuer, die auf die zu versteuernden Zinsgewinne erhoben wird, durch die Banken widersprechen, wird die Kirchensteuer weiterhin im Rahmen der Einkommensteuererklärung berechnet. Die Kirchensteuer wird nicht auf das Sparguthaben erhoben, sondern ist von der Höhe der Kapitalertragssteuer abhängig. Wer keine Steuern auf das Ersparte zahlt (etwa bei Lebensversicherungen, die länger als 12 Jahre laufen und steuerfrei sind, oder für Zinserträge, die unter dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 EUR für Ledige und 1.602 EUR für Zusammenveranlagte liegen), zahlt auch keine Kirchensteuer.
Video Christoph Schönbach
Am Samstag, dem 14. März 2015 fand auf der Nordbahntrasse der 1. Wuppertaler Fahrradkreuzweg statt. Über 20 Radfahrerinnen und -fahrer waren dabei, als Pastoralreferent Dr. Werner Kleine um 11.00 Uhr den Kreuzweg an der neuen Wichernkapelle in Wuppertal-Wichlinghausen eröffnete.
Video Christoph Schönbach
Was ist der Mensch in einer digitalen Welt? Diese Fragen haben wir einem Theologen, einem Informatiker und einer Juristin gestellt.
Text Dr. Werner Kleine
Video Christoph Schönbach
Wuppertal im Frühjahr 2014. Mit der Aktion „TalPassion“ bringt die Katholische Citykirche Wuppertal den Kreuzweg in die Öffentlichkeit der Stadt. In ihrem Auftrag hatte die Künstlerin Annette Marks acht Szenen der biblischen Passions- und Auferstehungsüberlieferung gemalt. Die Originale hängen in der Basilika St. Laurentius. Großformatige Reproduktionen werden in der Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld präsentiert und ergeben einen fast drei Kilometer langen Kreuzweg. Zwei Szenen – die Auferstehung und die Kreuzigung – hängen an dem städtischen Verwaltungsgebäude am Neumarkt, dem alten Elberfelder Rathaus. Und diese zwei bedruckten Planen werden zum Stein des Anstoßes für einige Bürgerinnen und Bürger, die sich selbst als Atheisten bezeichnen. Unter anderem meldete sich die Gruppe „Religionsfrei im Revier“ zu Wort, die mit der religionskritischen Giordano- Bruno-Stiftung verbunden ist.
Der Ton ist von Beginn an scharf. Unter Berufung auf das staatliche Neutralitätsgebot und die Notwendigkeit der Trennung von Staat und Kirche wird der Kirche das Recht abgesprochen, sich überhaupt öffentlich zu äußern. Religion sei Privatsache, finden die Kritiker. Gegen die Verkündigung im Raum der Kirche könne man nichts unternehmen – aber dort solle sie gefälligst auch bleiben. Das „Maß des Erträglichen“ sei mit dem Aushang der Kreuzweg-Bilder im öffentlichen Raum nun überschritten.
Es ist gut, dass wir in einem Land leben, in dem jeder seine Meinung sagen darf. Es ist gut, dass Kritik an einer kirchlichen Aktion frei geäußert werden kann – auch wenn Art und Weise bisweilen an die Grenzen der guten Sitten stoßen. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt. Doch dieses ist untrennbar mit dem Grundrecht der Bekenntnisfreiheit verbunden. Meinungs- und Bekenntnisfreiheit bedingen nicht nur einander; sie bilden auch die Grundsäulen der Demokratie. Wer das freie Bekenntnis einschränkt – oder einer gesellschaftlichen Gruppe das Recht des öffentlichen Bekenntnisses abspricht, – gefährdet eben diese Demokratie. Sicher ist die Entscheidung für ein Bekenntnis Privatsache. Sache des Staates aber ist es, die öffentliche Ausübung des Bekenntnisses zu ermöglichen und zu schützen.
Hierin äußert sich die gebotene Neutralität des Staates. Und diese Neutralität darf keine sein, die eine Stellungnahme verhindert. Aufgabe des Staates ist vielmehr, das freie und öffentliche Bekenntnis zu schützen, ohne dabei einzelne Weltanschauungen zu bevorzugen. Wo sonst, wenn nicht in einem öffentlichen Gebäude, wie in einem Rathaus, dessen Funktion doch der gesellschaftliche Diskurs ist, sollte das möglich sein? Selbstverständlich nicht nur für uns Katholiken, sondern auch für Gruppen mit anderen Bekenntnissen und Weltanschauungen. Es stimmt, dass nicht jede Meinung gefällt. Manche muss man auch ertragen. Wer aber anderen den Mund verbieten möchte, beschädigt ein Recht, von dem er selbst Gebrauch macht.
Text Redaktion
Video Christoph Schönbach
Das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ist in den letzten Jahrzehnten immer wieder neu definiert worden. Galten gerade geistig Behinderte noch in der Mitte des 20. Jahrhunderts als nicht bildungsfähig, ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben heute durch die UN Behindertenrechtskonvention als Menschrecht deklariert. Dieses mit dem Stichwort "Inklusion" verbundene Menschrecht darf aber die besonderen je individuellen Bedürfnisse Behinderter nicht aus dem Blick verlieren. Gerade in der Arbeitswelt ist es für viele Menschen mit Behinderung wichtig, einen Schutzraum zu habne, in dem sie ihre Talente entfalten können. Die Vielschichtigkeit der Diskussion um die Inklusion zeigen wir in unserem Videobeitrag zum Thema „Inklusion in der Arbeitswelt“, mit Aussagen von Josef Neumann (SPD), G. Paul-Roemer (Soziologe) und Frank Suhre (Lebenshilfe Wuppertal) und Kevin Wagner (Lebenshilfe Wuppertal).
Text Eduard Urssu
Bild Christoph Schönbach
Im logisch!-Interview spricht Wuppertals Stadtdechant Dr. Bruno Kurth über das Engagement der Katholischen Kirche in den Familienzentren und den 23 Kindergärten im Tal. "Hier übernehmen wir Verantwortung, nicht nur mit großem finanziellen und organisatorischen Aufwand, sondern auch mit vielen ehrenamtlichen Helfern", sagte Bruno Kurth. Die Katholische Kirche zeige so ihre Verbundenheit mit Kindern, Jugendlichen und deren Eltern. Deshalb läge der Schwerpunkt der katholischen Familienzentren in Wuppertal auf unterstützenden Angeboten. "Familien benötigen heutzutage mehr Unterstützung und dieser Aufgabe stellen sich zahlreiche kirchliche Stellen wie die Caritas, der Sozialdienst katholischer Frauen oder die Beratungsstelle für Ehe-, Familien-und Lebensfragen in Wuppertal", so der Stadtdechant. Die Angebote der Familienzentren richteten sich dabei nicht nur an die Familien in dem jeweiligen Stadtteil. Sie seien für alle zugänglich, unabhängig vom Kitabesuch der Kinder. Ergänzend nannte Bruno Kurth das Programm des Katholischen Bildungswerks und der Familienbildungsstätte.
Bei Partnerschaften jenseits des klassischen Familienbilds sieht Kurth ein Umdenken innerhalb der Katholischen Kirche, sowohl im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren, als auch mit Geschiedenen und Wiederverheirateten. Angeregt auch wegen der jüngsten Äußerungen von Papst Franziskus. Menschen, die für sich ein eigenes Familienkonzept gefunden haben, so der Wuppertaler Stadtdechant, dürften nicht von den liturgischen Festen in der Kirche ausgeschlossen werden.
Interview Øle Schmidt
Moderation Dr. Werner Kleine
ANMERKUNG: Wir bitten die Tonprobleme zwischen Minute 3 und 6 zu entschuldigen.
Raúl Vera ist Bischof im nordmexikanischen Saltillo, etwa 300 Kilometer von der Grenze zur USA entfernt. Er ist ein international renommierter Menschenrechtler, dessen Engagement für Minderheiten und Menschen ohne Stimme mit dem Vorschlag für den Friedensnobelpreis gewürdigt wurde.
Bischof Raúl Vera hat in Saltillo eine Herberge für Migranten gegründet, die auf ihrem Weg von Mittelamerika in die USA vielfältigen Gefahren ausgesetzt sind.
Vera lebt gefährlich in Mexiko, da er es nicht scheut, die Drogenkartelle zu kritisieren, aber auch die Regierung der Korruption und Gewalt beschuldigt.
Text Eduard Urssu
Bild Christoph Schönbach
Seit dem 3. März 2013 ist es amtlich – Manfred Rekowski ist neuer Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland. Damit leitet der frühere Wuppertaler Superintendent und langjährige Gemeindepfarrer im Stadtteil Wichlinghausen nun die zweitgrößte Landeskirche Deutschlands. Welche Aufgaben ihn erwarten und mit welchen Zielen und Vorstellungen Manfred Rekowski das neue Amt übernimmt, darüber ist in den vergangenen Wochen vielerorts spekuliert worden. In einem Interview mit logisch! spricht Manfred Rekowski über die Chancen im ökumenischen Dialog und über die Grenzen seiner Einflussnahme als Präses. So wird es keine Lobbyarbeit für den Standort Wuppertal geben können. Aber gerade seine Amtszeit in Wuppertal sieht Manfred Rekowski als geeignete Basis für sein künftiges Amt. „Probleme müssen kritisch hinterfragt werden, um eine Lösung herbeiführen zu können“, sagt Manfred Rekowski. Wie diese Problembewältigung rund um die aktuelle Finanzkrise der rheinischen Landeskirche aussieht, dass ist derzeit noch nicht abzusehen. Was sich aber bereits jetzt schon abzeichnet ist, dass Manfred Rekowski der Stadt Wuppertal weiterhin erhalten bleibt. Schließlich ist er in Wichlinghausen mittlerweile fest verwurzelt.