Ausgabe 11, März 2014
Monika Baer, Fachbereichsleitung

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Vormundschaft war gestern
Der SkF betreut 280 Wuppertaler rechtlich

Text und Bild Jennifer Abels

Entmündigt, fremdbestimmt, willenlos – daran denken viele, wenn sie von rechtlicher Betreuung hören. „Früher sind tatsächlich Menschen vollständig entmündigt worden. Inzwischen hat man aber erkannt, dass Betroffene nicht in allen Bereichen Unterstützung brauchen“, erklärt Monika Baer vom Anerkannten Betreuungsverein (BTV) des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. Wuppertal. So haben beispielsweise einige ihrer Klienten zwar Probleme Behördenangelegenheiten zu regeln, sie können aber durchaus alleine zum Arzt gehen und Entscheidungen über ihre Gesundheit treffen. Mittlerweile ist genau festgelegt, wer eine rechtliche Betreuung erhalten kann: Menschen mit psychischer Erkrankung, mit Demenz, geistiger Behinderung und somatischer bzw. Suchterkrankung. Außerdem ist definiert, in welchen Bereichen und wie lange der gerichtlich bestellte Betreuer tätig werden soll.

„Der Begriff Vormundschaft ist inzwischen ersetzt, das Wort Betreuung meiner Meinung nach jedoch irreführend“, sagt Monika Baer. Betreuung, so die Sozialpädagogin, fuße doch auf einem intensiven persönlichen Kontakt, sie aber arbeite hauptsächlich am Schreibtisch. Sie regelt – im Sinne der Betreuten – die Unterbringung in Pflegeheimen, organisiert Therapieplätze, leitet Immobilienverkäufe an, kümmert sich um Anlagegeschäfte, Insolvenzen, Haushaltsauflösungen und vieles mehr. „Die Vielfältigkeit ist das, was den Beruf für mich bis heute interessant macht. Die Einarbeitung in neue Themen, der Umgang mit unterschiedlichen Menschen, immer neue Herausforderungen, all das ist spannend und bereichernd.“

Längst ist die rechtliche Betreuung nicht mehr nur ein Thema für Alte und Demente. In den vergangenen Jahren sind deutlich mehr Menschen psychisch erkrankt, vor allem junge. Von den rund 1000 Betreuungen in Wuppertal führt der SkF e.V. Wuppertal derzeit 280. Mehr als jeder dritte Betreute ist jünger als fünfzig, etwa 15 Prozent sind jünger als dreißig Jahre. „80 Prozent der Betreuten leiden an einer psychischen Erkrankung, manchmal werden sogar wir als Betreuer körperlich angegangen, „erklärt Monika Baer, „wir betreuen Menschen mit teils schweren Schicksalen.“

Dass immer mehr junge Menschen betreut werden, hat viele Gründe. Monika Baer bestätigt die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien: „Schon ganz junge Menschen leiden heute an Depressionen, flüchten sich in Alkohol und andere Drogen. Gleichzeitig fallen immer mehr öffentliche Freizeiteinrichtungen weg, die Jugendlichen eine Anlaufstelle bieten. Junge Menschen sind mit ihren Problemen heute vielfach allein, Eltern oft hilflos. Am Ende geht es dann nicht mehr ohne professionelle Hilfe.“ Die Dauer einer rechtlichen Betreuung ist zwar begrenzt – in der Regel beträgt sie ein bis sieben Jahre – meist werden sie jedoch verlängert, manche laufen ein halbes Leben lang. Den stetig steigenden Bedarf zu decken, wird deshalb in Zukunft eine große Herausforderung sein.

Information & Kontakt

Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen oder eine Betreuung beim Gericht anregen. Die rechtliche Betreuung wird nur mit Einverständnis des zu Betreuenden durchgeführt.

Der SkF e.V. Wuppertal ist neben Diakonie, Caritas und Bergischer Betreuungsverein einer von vier Wuppertaler Trägern, die Betreuungsvereine mit hauptamtlichen Mitarbeitern führen. Dazu kommen etwa 30 selbständige Betreuer und Betreuerinnen, Rechtsanwälte sowie zahlreiche Ehrenamtliche, die z.B. Familienangehörige betreuen.

Sozialdienst katholischer Frauen e.V
BTV – Anerkannter Betreuungsverein
Fachbereichsleitung: Monika Baer
Bocksledde 2, 42285 Wuppertal
Tel.: 0202 93 12 634
E-Mail: monika.baer@skf-wuppertal.de

www.skf-wuppertal.de

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